Scheidung gemischter Ehen soll einfacher werden
Eine Deutsche und ein Grieche heiraten in Deutschland. Welches Recht gilt bei ihrer Scheidung? Dazu hat die EU-Kommission heute eine Lösung vorgelegt. Eine neue Vorschrift soll Ehepaaren die Entscheidung überlassen, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen. Können sich die Ehepartner nicht einigen, entscheiden die Gerichte nach einem einheitlichen Verfahren. Die vorgeschlagenen Regeln sollen zunächst in den 10 EU-Mitgliedstaaten gelten, die auf eine verstärkte Zusammenarbeit hingearbeitet haben. Deutschland ist nicht beteiligt. Andere EU-Länder könnten sich jedoch jederzeit anschließen.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte: „Auf gemischte Ehepaare kommen manchmal unerwartete rechtliche Probleme zu, die die Tragödie einer Ehescheidung zu einer finanziellen und emotionalen Katastrophe machen können. Das kann den Betroffenen das Leben zur Hölle machen. Tausende Ehepaare sind in einer schwierigen persönlichen Lage, weil die Rechtssysteme ihrer Länder bisher keine klaren Antworten geben. Oft sind Kinder und die schwächeren Ehepartner die Leidtragenden. Wir dürfen die Menschen in der EU bei komplizierten internationalen Scheidungsfällen nicht alleine lassen. Sie brauchen klare Regeln und sollen wissen, welche Rechte sie haben, und daher haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.“
Ein einheitliches Familienrecht ist innerhalb der EU längst überfällig. Unsere deutsch-griechische Ehe war gottseidank bis zum Tod meines Mannes glücklich. Wir haben noch während der Diktatur geheiratet ‚nur standesamtlich. Unser Sohn ‚vor der Ehe geboren, war deutscher Staatsbürger. Mit der Heirat haben ihn die Deutschen “ausgebürgert” . Da wir nicht kirchlich geheiratet haben, war er für die Griechen unehelich. Wir mussten dem Konsulat ihr eigenes Familienrecht beibringen, daß wenn ein griechischer Vater sein “uneheliches” Kind anerkennt, ist das Kind Grieche. Er bekam einen griechischen Paß. In einer Organisation binationaler Ehen kämpfte ich mit anderen Frauen für die Gleichstellung mit den Männern, also für einen deutschen Paß und für beide Staatsangehörigkeiten. 1975 war es soweit. Er bekam zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Auflage sich bis zum 18. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Griechenland bekam ein modernes Familienrecht und es folgte die Aufnahme in die EU. Er hat seine beiden Staatsangehörigkeiten natürlich behalten. Es war mir nicht bewußt, daß es immer noch Probleme z.B. bei einer Scheidung geben kann. Nach dem Tod meines Mannes wurde ich überrascht, daß für uns das griechische Erbrecht galt. Wann endlich wird das alles gleich sein in der EU?