Kommunalwahlen
EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer müssen sich bis zum 14. August 2009 für die Kommunalwahlen eintragen lassen.
Am 30. August 2009 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt, bei der auch EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer wahlberechtigt sind. Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union, die in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, bekommen automatisch ihre Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Wer bis zum 14. August 2009 gemeldet ist, wird ins Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen; dies gilt auf Antrag auch für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Gemeinde, der Stadt oder dem Kreis haben. Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nach § 23 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind und an der Kommunalwahl teilnehmen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei ihrer Gemeindeverwaltung stellen, um so an der Kommunalwahl teilnehmen zu können
Informationen zur Wahl finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums unter: www.im.nrw.de/kommunalwahlen2009