Grieche muss für tödlichen Unfall zahlen
Er wollte ein Fahrzeug nach Griechenland überführen, dabei verursachte ein 23-jähriger Grieche einen verhängnisvollen Zusammenstoß. 2700 Euro Geldstrafe verhängte das Gericht.
Es geschah am 3. Juni 2008. Mit seinem Lastwagen wollte der Grieche an einer unübersichtlichen Stelle der B 318 überholen — und stieß dabei mit dem Auto eines 28-jährigen Gmunders zusammen. Der Gmunder verstarb an den Folgen des Zusammenpralls. Den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung akzeptierte der 23-Jährige, lediglich die Höhe der Geldstrafe ließ er durch seinen Anwalt Markus Frank nachverhandeln. Ergebnis: Der junge Grieche muss 2700 Euro zahlen.
Der Unfallverursacher war nicht selbst erschienen, zumal sein Einspruch nichts mit der Schuldfrage zu tun hatte. Frank erklärte, sein Mandant „bedauert sehr, was vorgefallen ist“. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á 25 Euro sowie eine für Deutschland gültige Führerscheinsperre von weiteren zehn Monaten festgesetzt. „Ich schlage vor, den Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken, denn an der Anzahl wird sich nichts ändern“, stellte Miesbachs Amtsrichter Walter Leitner klar, der noch einmal auf die Umstände des Unfalls hinwies. Laut Gutachten wäre für einen korrekten Überholvorgang eine freie Sichtlinie von 430 Metern notwendig gewesen. Der Grieche hatte allerdings nur 185 Meter freie Sicht, außerdem war das Überholen per Verbotsschild und durchgezogener Mittellinie untersagt. „Es sind viele Fehler, die da zusammengekommen sind“, erklärte Leitner.
Rechtsanwalt Frank fügte sich Leitners Vorschlag und legte das Einkommen seines Mandanten offen. Der 23-jährige Kfz-Mechaniker wohnt demnach in Griechenland bei seinen Eltern, laut Frank habe er weder Einkommen noch Anspruch auf staatliche Unterstützung. „Wie zahlt er denn Ihre Rechnung“, wollte Staatsanwältin Andrea Pentenrieder wissen. Frank erklärte, er habe das Mandat auf Anfrage eines befreundeten Griechen übernommen, ohne Honorar. Sei Mandant habe sich nach den Personalien des Opfers erkundigt: „Er wollte für ihn eine Messe lesen lassen.“
Staatsanwältin Pentenrieder wiederholte in ihrem Plädoyer den Antrag des Strafbefehls und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen á 25 Euro. „Man darf hier nicht vom normalen Tagessatz eines deutschen Sozialhilfeempfängers ausgehen“, entgegnete Verteidiger Markus Frank, „wir haben es hier nicht mit deutschen, sondern mit griechischen Verhältnissen zu tun“. Der Rechtsanwalt plädierte für einen Tagessatz von nur zehn Euro. Auf 15 Euro setzte Amtsrichter Leitner den Tagessatz in seinem Urteil schließlich fest; damit muss der Grieche insgesamt 2700 Euro zahlen.
Quelle: Merkur online.de