73-jährigen Griechen mit Faustschlag niedergestreckt
Vor dem Richter im württembergischen Nagold wird ein Fausschlag eines 41-jährigen Mann aus Altensteig gegen einen älteren Griechen verhandelt. Der angeklagte selbstständige Landschaftspfleger wurde nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung vom Amtsgericht verurteilt.
Der Angeklagte und der Geschädigte Grieche wohnten eineinhalb Jahre unter einem Dach, dann zog der Landschaftspfleger mit seiner Familie aus. Im Flur wurden zahlreiche Gegenstände zurückgelassen. Bis es dem 73-Jährigen zu dumm wurde und er die Hinterlassenschaften wegräumte, darunter zwei Pflanzkübel.
»Was haben Sie mit meinen Blumenkübeln gemacht?« fragte er damals den Griechen als er diese nach mehreren Tagen abholen wollte. Ehe der 73-jährige Grieche antworten konnte, spürte er schon die Faust des Landschaftsgärtners im Gesicht. »Die hat er mutwillig zerstört«, behauptete der Angeklagte in der Verhandlung.
Der Landschaftspfleger fiel bisher durch mehrere Betrügereien, Fahren ohne Erlaubnis und Verstoß gegen die Versicherungspflicht auf. Weil in seinem Vorstrafenregister keine Körperverletzung aufgeführt war, 60000 Euro Schulden drücken und drei kleine Kinder zu versorgen sind, verurteilte das Amtsgericht den 41-Jährigen zu einer Geldstrafe von 720 Euro. Den Betrag kann er auch durch gemeinnützige Arbeit abstottern, lautete das abschließende Angebot.