Fragen über Erben und Vererben
Gerade im Bereich des Erbrechts ergeben sich Fragen und Problemstellungen, die aus der gestiegenen Mobilität der Bevölkerung und den erleichterten Möglichkeiten in der Wohnsitz- und Arbeitsplatzwahl im europäischen Binnengebiet erwachsen. Gemischt-nationale Ehen sind keine Seltenheit mehr, so dass schon bei der Eheschließung die Frage des anzuwendenden Rechts, z.B. beim Abschluss eines Ehevertrages bzw. Erbvertrages durch die Parteien aufgeworfen wird.
Im erbrechtlichen Bereich treten insbesondere dann Schwierigkeiten auf, wenn der Nachlass Grundvermögen im In- und Ausland zum Gegenstand hat. Oftmals ist nach den Rechtsordnungen der einzelnen Länder ein inländischer Erbschein erforderlich, wobei die Voraussetzungen für die Ausstellung des Erbscheins länderspezifisch unterschiedlich sind. Beim Tod eines Ehegatten wird in den einzelnen Ländern der Ehegattenanteil unterschiedlich festgesetzt. Sofern ein Testament des Erblassers vorliegt, entfaltet das Testament im Ausland oft nur unter bestimmten Voraussetzungen Wirksamkeit.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen (hier unter Kommentar) zum griechischen Erbrecht.
Hallo,
können Sie mir folgende Frage beantworten?
Wie sieht es aus, wenn ich das Erbe in Deutschland ablehne, weil die verstorbene Person zum Beispiel in Deutschland verschuldet ist? Kann ich in diesem Falle das Erbe in Griechenland annehmen oder müsste ich es dort auch ablehnen, um keinen Nachteil zu haben?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Voula