16.04.2012 Das ist das Ergebnis des heute (Montag) vorgestellten zweiten Jahresberichts der EU-Kommission zur Anwendung der EU-Grundrechtecharta, die seit gut zwei Jahren rechtsverbindlich ist. “Während der zwei Jahre war es mein Hauptziel, ein solides EU-weites Bewusstsein für die Grundrechte zu schaffen. Ich habe die Charta zu einem Kompass für alle politischen Entscheidungen auf EU-Ebene werden lassen“, erklärte Viviane Reding, die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. “Wir müssen die Bürgerinnen und Bürgern nun dabei unterstützen, ihre Rechte in der Praxis auszuüben, und dazu gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie wissen, an wen sie sich bei Grundrechtsverletzungen wenden können.” Die Kommission konnte beispielsweise sicherstellen, dass es Reisenden frei steht, sich gegen die Anwendung von Sicherheitsscannern an EU-Flughäfen zu entscheiden und eine Kontrolle mit Hilfe anderer Methoden zu verlangen. Auch der EU-Gerichtshof beruft sich immer häufiger auf die Charta, insbesondere bei Grundsatzentscheidungen zur Geschlechterdiskriminierung und zum Schutz der Privatsphäre im Internet. Das Hauptziel der Charta besteht darin, die Wahrung der Grundrechte bei der Festlegung neuer europäischer Rechtsvorschriften durch die EU-Organe sicherzustellen. Weitere Informationen in der vollständigen Pressemitteilung http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/370&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Das ist das Ergebnis des heute (Montag) vorgestellten zweiten Jahresberichts der EU-Kommission zur Anwendung der EU-Grundrechtecharta, die seit gut zwei Jahren rechtsverbindlich ist.
“Während der zwei Jahre war es mein Hauptziel, ein solides EU-weites Bewusstsein für die Grundrechte zu schaffen. Ich habe die Charta zu einem Kompass für alle politischen Entscheidungen auf EU-Ebene werden lassen“, erklärte Viviane Reding, die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. “Wir müssen die Bürgerinnen und Bürgern nun dabei unterstützen, ihre Rechte in der Praxis auszuüben, und dazu gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sicherstellen, dass sie wissen, an wen sie sich bei Grundrechtsverletzungen wenden können.”
Die Kommission konnte beispielsweise sicherstellen, dass es Reisenden frei steht, sich gegen die Anwendung von Sicherheitsscannern an EU-Flughäfen zu entscheiden und eine Kontrolle mit Hilfe anderer Methoden zu verlangen. Auch der EU-Gerichtshof beruft sich immer häufiger auf die Charta, insbesondere bei Grundsatzentscheidungen zur Geschlechterdiskriminierung und zum Schutz der Privatsphäre im Internet. Das Hauptziel der Charta besteht darin, die Wahrung der Grundrechte bei der Festlegung neuer europäischer Rechtsvorschriften durch die EU-Organe sicherzustellen.
Weitere Informationen in der vollständigen Pressemitteilung.