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EU-Kommission sichert Wahrung der Grundrechte in Europa

16.04.2012 Das ist das Ergeb­nis des heute (Mon­tag) vorgestell­ten zweit­en Jahres­berichts der EU-Kom­mis­sion zur Anwen­dung der EU-Grun­drechtechar­ta, die seit gut zwei Jahren rechtsverbindlich ist. “Während der zwei Jahre war es mein Hauptziel, ein solides EU-weites Bewusst­sein für die Grun­drechte zu schaf­fen. Ich habe die Char­ta zu einem Kom­pass für alle poli­tis­chen Entschei­dun­gen auf EU-Ebene wer­den lassen“, erk­lärte Viviane Red­ing, die für Jus­tiz, Grun­drechte und Bürg­er­schaft zuständi­ge Vizepräsi­dentin der Europäis­chen Kom­mis­sion. “Wir müssen die Bürg­erin­nen und Bürg­ern nun dabei unter­stützen, ihre Rechte in der Prax­is auszuüben, und dazu gemein­sam mit den Mit­glied­staat­en sich­er­stellen, dass sie wis­sen, an wen sie sich bei Grun­drechtsver­let­zun­gen wen­den kön­nen.” Die Kom­mis­sion kon­nte beispiel­sweise sich­er­stellen, dass es Reisenden frei ste­ht, sich gegen die Anwen­dung von Sicher­heitss­can­nern an EU-Flughäfen zu entschei­den und eine Kon­trolle mit Hil­fe ander­er Meth­o­d­en zu ver­lan­gen. Auch der EU-Gericht­shof beruft sich immer häu­figer auf die Char­ta, ins­beson­dere bei Grund­satzentschei­dun­gen zur Geschlech­ter­diskri­m­inierung und zum Schutz der Pri­vat­sphäre im Inter­net. Das Hauptziel der Char­ta beste­ht darin, die Wahrung der Grun­drechte bei der Fes­tle­gung neuer europäis­ch­er Rechtsvorschriften durch die EU-Organe sicherzustellen. Weit­ere Infor­ma­tio­nen in der voll­ständi­gen Pressemit­teilung http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/370&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

 

Das ist das Ergeb­nis des heute (Mon­tag) vorgestell­ten zweit­en Jahres­berichts der EU-Kom­mis­sion zur Anwen­dung der EU-Grun­drechtechar­ta, die seit gut zwei Jahren rechtsverbindlich ist.

“Während der zwei Jahre war es mein Hauptziel, ein solides EU-weites Bewusst­sein für die Grun­drechte zu schaf­fen. Ich habe die Char­ta zu einem Kom­pass für alle poli­tis­chen Entschei­dun­gen auf EU-Ebene wer­den lassen“, erk­lärte Viviane Red­ing, die für Jus­tiz, Grun­drechte und Bürg­er­schaft zuständi­ge Vizepräsi­dentin der Europäis­chen Kom­mis­sion. “Wir müssen die Bürg­erin­nen und Bürg­ern nun dabei unter­stützen, ihre Rechte in der Prax­is auszuüben, und dazu gemein­sam mit den Mit­glied­staat­en sich­er­stellen, dass sie wis­sen, an wen sie sich bei Grun­drechtsver­let­zun­gen wen­den können.”

Die Kom­mis­sion kon­nte beispiel­sweise sich­er­stellen, dass es Reisenden frei ste­ht, sich gegen die Anwen­dung von Sicher­heitss­can­nern an EU-Flughäfen zu entschei­den und eine Kon­trolle mit Hil­fe ander­er Meth­o­d­en zu ver­lan­gen. Auch der EU-Gericht­shof beruft sich immer häu­figer auf die Char­ta, ins­beson­dere bei Grund­satzentschei­dun­gen zur Geschlech­ter­diskri­m­inierung und zum Schutz der Pri­vat­sphäre im Inter­net. Das Hauptziel der Char­ta beste­ht darin, die Wahrung der Grun­drechte bei der Fes­tle­gung neuer europäis­ch­er Rechtsvorschriften durch die EU-Organe sicherzustellen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen in der voll­ständi­gen Pressemit­teilung.