Endlich eigenes Geld verdienen: Infos zu Schüler-Jobs
Kinderarbeit ist in Deutschland- mit wenigen Ausnahmen- verboten. Deshalb dürfen Kinder unter dreizehn Jahren gar nicht arbeiten. Danach sind bis zum Alter von 15 Jahren maximal zwei Stunden pro Tag drin. Und zwar nach der Schule, höchstens fünf Tage die Woche und bis 18 Uhr abends. Diese Regeln gelten auch für die Ferien. Grundsätzlich ist zu beachten: Die Eltern müssen mit den außerschulischen Aktivitäten ihrer Kinder einverstanden sein. Und der Job muss leicht und ungefährlich sein. Dazu zählen Zeitungen austragen, Babysitten, Boten- oder Einkaufsgänge und Nachhilfeunterricht. Mit dem 15. Geburtstag ändert sich alles. Aber nur für diejenigen, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind. Das ist in der Regel nach zehn Jahren Schule der Fall. Für die Jugendlichen, die noch nicht so viele Schuljahre absolviert haben, gelten weiter die Regeln der 13- und 14-Jährigen. Allerdings dürfen sie jetzt einen Ferienjob annehmen und höchstens vier Wochen bzw. 20 Tage im Jahr ganztags arbeiten. Ansonsten wird‘s mit dem Jobben deutlich lockerer: Jugendliche dürfen jetzt bis zu acht Stunden täglich, maximal 40 Stunden die Woche Geld verdienen. Aber nur an Werktagen. Samstage, Sonntage und Feiertage sind grundsätzlich frei. Gearbeitet werden darf nur zwischen 6 und 20 Uhr. Diese Regeln gelten sowohl für Schüler als auch für diejenigen, die nicht mehr zur Schule gehen. Für die Schüler geht aber die Schule weiterhin vor. Viel zu arbeiten ist also kein Argument, um die Schule zu schwänzen und Hausaufgaben oder sonstige Schulpflichten zu vernachlässigen.
Mit dem 16. Geburtstag gibt es bei den Arbeitszeiten einige Ausnahmen. Die kommen vor allem im Gaststättenbereich, bei Krankenhäusern und “offenen Verkaufsstellen” wie Bäckereien, im Supermarkt oder in der Landwirtschaft vor. Mit 16 Jahren ist beispielsweise im Gaststättengewerbe erst um 22 Uhr Schluss, in Schichtbetrieben ist eine Arbeitszeit zwischen fünf Uhr morgens und 23 Uhr abends erlaubt. Schwere Lasten zu bewegen und gefährliches Arbeiten sind weiterhin untersagt. Das gilt auch für regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm oder Akkordjobs. Sobald der Jugendliche volljährig ist, fallen alle Einschränkungen für Kinder und Jugendliche weg. Mit 18 Jahren darf jeder so viel arbeiten, wie alle anderen Erwachsenen auch. Trotzdem müssen Schüler der Schule weiterhin die größte Priorität einräumen.
Steuern und Abgaben
Wer mehr als 400 Euro verdient, braucht eine Lohnsteuerkarte. Das gilt auch für arbeitende Schüler. Wer noch keine hat, kann eine beim Einwohnermeldeamt bekommen. Aber erst wenn der Verdienst eine bestimmten Betrag übersteigt, werden Steuern fällig. Dieser Betrag ist in diesem Jahr 7.664 Euro. Was die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Krankenkasse, zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung betrifft, gibt es verschiedene Möglichkeiten: § Ferienjobs (kurzfristige Beschäftigung): Es müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden. Als kurzfristige Beschäftigung gelten Jobs, die nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage in einer Fünftagewoche ausgeübt werden. § Minijob: Wer einen oder mehrere Minijobs hat, darf nicht mehr als 400 Euro verdienen. Bei dem Minijob fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben an. Die zahlt der Arbeitgeber mit einer Pauschale von 30 Prozent. Private Arbeitgeber, die zum Beispiel einen Babysitter oder eine Putzhilfe beschäftigen, zahlen zwölf Prozent.
Vorsicht Kindergeld
Wenn ein Jugendlicher zu viel verdient, kann das teuer werden. Denn die Eltern bekommen dann kein Kindergeld mehr. In der Regel liegt die Grenze dieses Jahr bei 8.584 Euro (die steuerfreien 7. 664 Euro plus einer Werbungskostenpauschale von 920 Euro). Im Einzelfall ist es aber sinnvoll, den Steuerberater zu fragen. Denn Gesetzesänderungen oder Werbungskosten, die höher als die Pauschale sind, verändern den Gesamtbetrag, ab dem es problematisch wird. Übersteigt nämlich der Verdienst die Maximalsumme um nur einen Euro, müssen die Eltern das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückzahlen- und das sind mindestens 154 Euro pro Monat. Für sie fallen dann noch mehr Vergünstigungen weg: Der steuerliche Kinder — und Betreuungsfreibetrag, die Kinderzulage bei der Riester-Rente und es gibt Einschnitte bei der Eigenheimzulage und beim Ortszuschlag im Öffentlichen Dienst.
Job finden
Beim Suchen helfen “Schwarze Bretter” in Supermärkten und auch Stellenanzeigen in Tageszeitungen. Einen Überblick gibt es im Internet unter anderem unter www.schuelerjobs.de oder auf den Seiten der Arbeitsagentur www.arbeitsagentur.de. Wer will, kann auch unter www.schuelerjobsonline.de inserieren. Speziell für Nebenjobs gibt es die Seiten www.nebenjobs.de oder www.gelegenheitsjobs.de. Wer ein bestimmtes Unternehmen im Auge hat, kann auch einfach mal hingehen und nachfragen. Das ist gerade bei Betrieben in der Nachbarschaft praktisch. Es lohnt sich bei Handwerksbetrieben, Druckereien, Zulieferern oder Dienstleistungsunternehmen. Diese Unternehmen brauchen oft Hilfe- ob im Büro, beim Versand oder in der Produktion.
Positive Nebeneffekte
Für das Jobben neben der Schule spricht übrigens nicht nur das Finanzielle. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung leiden weder Schule noch sonstige Freizeitaktivitäten unter der Arbeitszeit. Im Gegenteil: Jobbende Schüler sind auch sonst oft aktiver als ihre Altersgenossen, sammeln die ersten Berufserfahrungen und können sich beruflich schon mal umschauen. Und das kann bei der späteren Berufs- und Arbeitsuche jenseits aller Schülerjobs nur nützlich sein.
Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein