Droht uns ein neues Chaos mit den Pässen?
Die VERORDNUNG (EG) Nr. 2252/2004 DES RATES vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten hat bei einigen Politikern aus der aktuellen Regierung in Griechenland den Ehrgeiz geweckt, als erstes europäisches Land die Verordnung durchzusetzen. Dabei haben die individuelle Bedürfnisse der eigenen, im Ausland lebenden Bürger überhaupt keine Rolle zu spielen. Lächerlich? Nein, denn in der Eile haben die Griechen auch unterschiedliche Paßbildnormen entwickelt. Während bei den anderen EU-Ländern in ihrer Größe einheitliche, biometrische Bilder verlangt werden, stellen wir fest, daß unsere natürlich größer sein müssen. Während die Anforderungen an die Deutschen oder Schweizer oder anderen Bürgern verschiedener EU-Länder die Bildgröße 3,5 X 4,5 sein muss (mittleres und rechtes Bild), brauchen wir Griechen Bilder in der Größe von 4 x 6 cm (Bild Links). Auch unser Gesicht muß auf dem Foto größer und mit jedem Pickel zu erkennen sein.Wenn ein Grieche also diese biometrische Bilder vor dem Termin beim Konsulat bei einem herkömmlichen Fotographen anfertigen lassen möchte, dann sollte er den Fotographen auf diese Unterschiede hinweisen.
So kam es am Anfang dazu, daß viele Mitbürger mit “falschen” Bildern die Konsulate aufsuchten, dort aber nicht anerkannt wurden. Sie entsprachen zwar den EU-Vorgaben aber nicht den Vorstellungen unserer ehrgeizigen Politiker aus Griechenland.