Die Unfallhilfe im Urlaub
Wenn es mal ausgerechnet in der Urlaubszeit kracht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer den Blechschaden problemlos zu regulieren, erreichbar unter: Tel. 01 80 / 25 0 26. Der Service ist rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar. Die Unfallstelle muss zunächst unverzüglich gesichert und geräumt werden. Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen. Wurden Personen verletzt, oder ist Alkohol im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
Wenn es mal ausgerechnet in der Urlaubszeit kracht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer den Blechschaden problemlos zu regulieren, erreichbar unter:
Tel. 01 80 / 25 0 26. Der Service ist rund um die Uhr und an jedem Tag erreichbar.
Die Unfallstelle muss zunächst unverzüglich gesichert und geräumt werden. Alle Insassen sollten das Fahrzeug verlassen. Wurden Personen verletzt, oder ist Alkohol im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
Bei Unfällen nur mit Blechschaden verlangt der Versicherer keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs. Bei der Dokumentation ist der Europäische Unfallbericht nützlich, denn er hilft alle wichtigen Daten zu notieren und nichts zu vergessen. Ein von Ihnen und dem Unfallgegner unterschriebenes Protokoll wird von der Versicherung genauso anerkannt wie ein Polizeibericht.
Sind die Versicherungspapiere am Unfallort nicht zur Hand oder haben Sie als Geschädigter vergessen, den Unfallgegner nach seiner Kfz-Versicherung zu fragen, genügt ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. So können Sie selbst bei der Schadenregulierung aktiv werden und Kontakt mit der Versicherung aufnehmen, um schneller an Ihr Geld zu kommen. Auch der eigenen Versicherung sollte der Schaden spätestens innerhalb einer Woche gemeldet werden.
Die gleichen Verhaltensregeln gelten auch für einen Blechschaden im Ausland oder wenn das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Die Versicherer empfehlen, die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub von zu Hause einzuleiten. Jede Versicherung in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Italien einen Verkehrsunfall erleidet, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der italienischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer.
Wenn Sie diese Ratschläge beherzigen, erleidet auch Ihre Ferienstimmung keinen Schaden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Spezialisten: http://www.ellasnet.de/VDV-Versicherungen.htm