| Die Integration griechischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ein wesentliches Ziel der NRW Landesregierung. Dazu gehört zum Beispiel, dass diesen die Möglichkeit eröffnet wird, sich in den Dienst des Landes zu stellen, in dem sie leben. Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen fühlt sich dem Gedanken der Integration in besonderem Maße verpflichtet, da Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte mit migrantischem Hintergrund die Möglichkeit haben, ihre kulturelle Kompetenz im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen. Auch wenn grundsätzlich alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in auftretenden Konfliktsituationen des polizeilichen Alltags beruhigend und deeskalierend einschreiten, so haben gerade diese Beamtinnen/Beamten in entsprechenden Situationen den Erfolg versprechenden Vorteil, dass sie mit der Mentalität ihrer Landsleute vertraut sind. Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgsetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt |