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Die NRW Polizei sucht Griechen — als Mitarbeiter

 

 

Die Inte­gra­tion griechis­ch­er Mit­bürg­erin­nen und Mit­bürg­er ist ein wesentlich­es Ziel der NRW Lan­desregierung. Dazu gehört zum Beispiel, dass diesen die Möglichkeit eröffnet wird, sich in den Dienst des Lan­des zu stellen, in dem sie leben. Die Polizei des Lan­des Nor­drhein-West­falen fühlt sich dem Gedanken der Inte­gra­tion in beson­derem Maße verpflichtet, da Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte mit migrantis­chem Hin­ter­grund die Möglichkeit haben, ihre kul­turelle Kom­pe­tenz im Sinne des Gemein­wohls einzuset­zen. Auch wenn grund­sät­zlich alle Polizeibeamtin­nen und Polizeibeamte in auftre­tenden Kon­flik­t­si­t­u­a­tio­nen des polizeilichen All­t­ags beruhi­gend und deeskalierend ein­schre­it­en, so haben ger­ade diese Beamtinnen/Beamten in entsprechen­den Sit­u­a­tio­nen den Erfolg ver­sprechen­den Vorteil, dass sie mit der Men­tal­ität ihrer Land­sleute ver­traut sind. Grund­sät­zlich darf in das Beamten­ver­hält­nis nur berufen wer­den, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgset­zes ist oder die Staat­sange­hörigkeit eines anderen Mit­glied­staates der europäis­chen Union besitzt.
Diese Voraus­set­zung ist in der Regel erfüllt

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wenn das Auswahlver­fahren erfol­gre­ich absolviert wurde, 

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wenn ein hoher Bevölkerun­gan­teil der entsprechen­den Nation­al­ität in Nor­drhein-West­falen lebt, 

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die Bewerberin/der Bewer­ber neben der deutschen Sprache auch die jew­eilige Heimat­sprache spricht und 

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eine Aufen­thalts-/Nieder­las­sungser­laub­nis für den Bere­ich der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land vorhan­den ist.

Infor­ma­tio­nen gibt jede Polizei­di­en­st­stelle oder hier »>