Anstatt 1,361 Millionen jetzt doch nur 200.000.- ?
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat am 28.01.2009 Stavros Labidis, dem ehemaligen Nachwuchsspieler von DSC Arminia Bielefeld, anstatt der von ihm erhofften Millionensumme leider nur noch 200.000 Euro Schadenersatz in einem Vergleich angeboten.
Er hatte sich im November 1993 bei einem Fußballspiel für seinen ehemaligen Club DSC Arminia Bielefeld, als Nachwuchsspieler mit außergewöhnlichem Talent und großer Perspektive für eine glanzvolle Profikarriere, das Knie verletzt. Die Operation an der Kreuzband- und Meniskusverletzung verlief aber nicht wie erhofft positiv. Eine Entzündung leitete den Anfang einer lange Odyssee ein. Nach der Operation machten die Ärzte wohl noch weitere Fehler und der mittlerweile invalide Labidis erhielt nach seiner Klage vom Landgericht Bielefeld 1,361 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht fand damals, daß im Falle einer normalen Fortsetzung seiner Karriere, er diese Summe mindestens hätte verdienen können. Mittlerweile ist Stavros Labidis bereits 33 Jahre alt.
Die Beklagten wollte das Urteil aber nicht annehmen und fechteten das Urteil an. Daher wurde der Fall am 28.01.2009 beim Oberlandesgerichtes Hamm noch einmal verhandelt. Unter den vielen Gutachtern war auch der in Deutschland bekannteste Sportmediziner Müller-Wohlfahrt.
Doch medizinische Gutachter sagten aus, daß durch seine erlittene Verletzung und Entzündung, er mit großer Wahrscheinlichkeit kein Profifußballer hätte werden können. Er hätte aber seinen erlernten Beruf als Konstruktionsmechaniker weiterführen können, wären da nicht die Folgefehler nach der Operation passiert. So legte das OLG den Schaden auf 200.000.- € fest und bot diese Summe Labidis als Vergleich an.
Quelle: Neue Westfälliche
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