Chancengleichheit der Griechen in Deutschland
Kandidatinnen und Kandidaten für die Integrationsratwahlen können sich noch bis zum 20/21. Dezember 2009 in die Wahllisten eintragen lassen
Am Sonntag, den 7. Februar 2010, werden in Nordrhein-Westfalen die Integrationsräte gewählt. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt wird eine aktive Integrationspolitik gewährleistet. Dabei ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an der Wahl beteiligen. Denn auch eine gute Wahlbeteiligung ist wichtig für die Akzeptanz des Integrationsrates.
Integrationsrat wählen! Bildungspolitik gestalten!”
Kandidatinnen und Kandidaten für die Integrationsratwahlen am 7. Februar 2010 können sich noch bis zum 20/21. Dezember 2009 in die Wahllisten eintragen lassen. In den Städten und Gemeinden kann man sich erkundigen, bis wann jeder sich in die Wahllisten eintragen muss, und welche anderen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Danach kommt es dann auf den Wahltag an. Viele Städte handhaben den Umgang mit der Integration unterschiedlich. Mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind in den Integrationsräten zu finden, weniger in den Integrationsausschüssen. Idealerweise sind es in den Räten zwei Drittel Zugewanderte und ein Drittel Ratsmitglieder, die aus den letzten Kommunalwahlen einen Platz im Rat erhalten haben. In den Integrationsausschüssen ist die Situation für die Menschen mit Zuwanderungsgeschichte allerdings nicht so optimal wie im Integrationsrat. Hier haben die gewählten Politikerinnen und Politiker aus den Kommunalwahlen die Mehrheit und in vielen Städten üben die Zugewanderten nur eine beratende Tätigkeit aus. Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen geben aber Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung der Stadtpolitik mitzuwirken.
Dazu schrieb uns Harr Jannis Goudoulakis:
Der Integrationsrat ist ein wichtiges politisches (weil er seine Mitglieder durch die Wahlberechtigten in allgemeiner, freier und geheimer gewählt werden!), das sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen kann. Seine Amtsperiode ist wie die des Rates fünfjährig. Mitglieder des Integrationsrates können beratend in vielen Ratsauschüsse delegiert werden, so dass der Integrationsrat auch aus dieser Position das kommunale Geschehen beeinflussen kann.
Deswegen auch mein Appell: Alle Wahlberechtigten sollten von ihrem Wahlrecht, übrigens auch per Briefwahl, Gebrauch machen, damit die Integrationsräte im Lande nicht allein von Menschen einer Nationalität dominiert werden und damit auch die Hellenen in diesen Gremien mitentscheiden können.